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Ämterlexikon - wer macht was in deiner Nachbarschaft?


Wenn du ein Projekt in deiner Nachbarschaft umsetzen willst, lohnt es sich, einen Überblick über die wichtigsten Ämter zu haben. Im Ämterlexikon kannst du schnell nachschlagen, wer wofür verantwortlich ist.

Dieser Text stammt aus der der Freiraum-Fibel - Wissenswertes über die selbstgemachte Stadt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Mehr zur Freiraum-Fibel am Ende des Artikels.

Je nachdem, was für ein Projekt du planst, solltest du dich mit den zuständigen Ämtern absprechen. Wir wollen dich im Behörden-Dschungel nicht allein lassen. Deshalb findest du hier eine Übersicht, welches Amt wofür zuständig ist.

Manchmal unterscheiden sich die Namen der Ämter leicht, lass dich davon nicht irritieren. Einen Überblick bekommst du auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert bei der Errichtung, Änderung und der Nutzung von baulichen Anlagen die Einhaltung der Bauordnung und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. In der Bauordnung sind z. B. die Vorschriften für Gebäude, bauliche Anlagen oder fliegende Bauten enthalten.

Die Hauptaufgabe besteht in der Prüfung und Entscheidung von Bauanträgen auf ihre Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und in der Ausstellung von Baugenehmigungen. Manchmal werden auch die Begriffe Bauamt oder Bauordnungsamt verwendet.

Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (oft auch Straßen- und Grünflächenamt oder Umwelt- und Grünflächenamt) ist zuständig für Planung und Pflege des Stadtgrüns, der Sportanlagen, Grünanlagen, Spielplätze sowie – wenn das Straßenbauamt nicht zuständig ist – des öffentlichen Straßengrüns und der Straßenbäume.

An das Grünflächenamt kannst du dich wenden, wenn du Fragen zu einem Urban-Gardening-Projekt hast oder wenn du z.B Baumscheiben bepflanzen willst.

Grundbuchamt

Das Grundbuch führt Buch über die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken (Name und Anschrift der Eigentümer, Katasternummer). Das Grundbuchamt gehört zum Amtsgericht. § 12 Abs. 1 der Grundbuchordnung (GBO) besagt, dass die Einsicht ins Grundbuch jedem gestattet ist, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Entscheidung darüber, ob das Interesse berechtigt ist, fällt der Beamte (Rechtspfleger) der jeweiligen Geschäftsstelle.

Am besten ist es, vorab anzurufen und Informationen über die Abläufe beim jeweiligen Grundbuchamt einzuholen und einen Antrag auf Einsicht schriftlich unter einer genauen Begründung zu stellen. Alternativ kann auch ein Notar beauftragt werden, der ungehindert Einsicht ins Grundbuch hat. Aber Achtung: Dann fallen Kosten an.

Jugendamt

Das Jugendamt ist die für Kinder, Jugendliche und Familien zuständige Behörde in einer Stadt oder in einem Landkreis. Es hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren zu schützen und Eltern in ihrer elterlichen Verantwortung zu unterstützen. Auch die städtischen Jugendclubs und die dort ansässigen Jugendsozialarbeiter unterstehen dem Jugendamt.

Katasteramt

Das Katasteramt (auch Liegenschaftskataster) kartiert und vermisst alle Gebäude, Grundstücke und landschaftlichen Merkmale und erstellt daraus Katasterkarten, die nach Lage, Adresse, Nutzung, Größe, Bebauung, Eigentümer usw. dargestellt werden. Ein Auszug aus der Katasterkarte wird z. B. für einen Bauantrag oder eine Grundstücksteilung benötigt.

Liegenschaftsamt

Das Liegenschaftsamt verwaltet alle Liegenschaften (bebaute oder unbebaute Grundstücke), die im Besitz der öffentlichen Hand sind, aber nicht einer speziellen öffentlichen Zweckbestimmung unterliegen. Du kannst das Liegenschaftsamt kontaktieren, um dich über den Besitzer von Baulücken zu informieren.

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Die konkreten Aufgaben können in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Häufig umfasst das Ordnungsamt folgende Bereiche: Gewerbeamt, Lärmschutz, Verfolgung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung), Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parken), Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung oder auch die Feuerwehr.

 Zu seinen weiteren Aufgaben können auch der Gewerbeservice oder die Entgegennahme von Anträgen für Sondernutzungen, für Veranstaltungen, für das Verteilen von Werbematerial und die Entgegennahme von Anliegen und Beschwerden zu Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum gehören. 

Wenn du eine größere Veranstaltung im öffentlichen Raum planst, solltest du dich unbedingt vorab mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

Stadtplanungsamt

Das Stadtplanungsamt ist innerhalb der Stadtverwaltung das Fachamt für die Vorbereitung und Steuerung der räumlichen, städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung einer Stadt. Die hier erarbeiteten Entwicklungs- und Nutzungskonzepte müssen vom Stadtrat oder der Gemeindevertretung beschlossen werden. 

Die Konzepte müssen abwägungsgerecht sein. Das bedeutet, dass die Interessen von Stadtbewohnern, Investoren, Gewerbetreibenden, Unternehmen usw. mit den Entwicklungszielen der Stadt abgestimmt werden müssen. Im Ergebnis wird die Errichtung von öffentlichen und privaten Bauprojekten beeinflusst.

Straßen- und Verkehrsamt

Das Straßen- und Verkehrsamt ist für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Straßenverkehr zuständig. Es kümmert sich um Veranstaltungen und Versammlungen im Straßenraum, um Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung (StVO) etc. Das Straßen- und Verkehrsamt muss informiert werden, wenn z.B. für ein Nachbarschaftsfest Straßen abgesperrt werden müssen.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist zuständig für alle Bauvorhaben und Unterhaltsarbeiten am Boden oder unter der Erde, soweit es Flächen in der Verwaltung der Stadt betrifft, also für Straßen, Brücken, Plätze, Tunnel, Eingrabungen oder unterirdische Kanäle und Leitungen. 

Beansprucht ein Vorhaben öffentliche Flächen über längere Zeit (durch Eingrabungen oder Einbetonierungen, z. B. für einen Skateboardpool, ist im Rahmen einer erforderlichen Genehmigung in der Regel auch die Zustimmung des Tiefbauamts (oder - je nach Organisationshoheit - des Straßenamtes) einzuholen.

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Original-Auszug aus der Freiraum-Fibel - Wissenswertes über die selbstgemachte Stadt, S. 34-36. Hrsg: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Juli 2016.

Die Freiraum-Fibel herunterladen: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2016/freiraum-fibel-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte im Rahmen der Projektstudie "Kreative Nutzung von Freiräumen in der Stadt", wie die Aneignung von Freiräumen durch unterschiedliche Nutzergruppen gefördert werden kann. 

Als zentrales Ergebnis dieser Forschung wurde eine Freiraum-Fibel entwickelt, die mögliche Handlungsspielräume und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Freiräumen aufzeigt. Die Projektstudie wurde vom interdisziplinären Team Stadt statt Strand betreut.

Dieser Artikel wurde am 28.03.2022 überarbeitet und aktualisiert.


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Tags Created with Sketch. Ämter Verwaltung Projekte Engagement
Jonas Baumgart | nebenan.de

Jonas ist bei nebenan.de seit Oktober 2017 der Ansprechpartner für Besonders Engagierte Nachbarinnen und Nachbarn. Zuvor arbeitete er als Event-Manager und Volontär in verschiedenen Projekten von Dresden über Dublin bis Südamerika.